Ihr Kind habe eingeräumt, die Nadel selbst hineingesteckt zu haben
Am Mittwoch berichtete der Vater der Polizei, das Mädchen habe den Spieß selbst hineingesteckt.
Auch im unterfränkischen Eibelstadt stellte sich ein gemeldeter Nadelfund in einem Schokoriegel als vorgetäuscht heraus.
Wie wahrscheinlich ist, dass es sich hier um einen TikTok-Trend handelt 🤔
Was für ein dämlicher Klickbeutetitel ist denn das?
Zeugs in Halloween-Süßigkeiten ist seit Jahren eine der beliebtesten FakeNews. Das taucht immer wieder auf und immer wieder ist da nichts dran. Schon schlimm, dass wirklich alle unsere Medien auf diese völlig offensichtliche Geschichte reingefallen sind, die Snopes.com schon irgendwie 1998 debunkt hat
Nicht nur die Medien, sondern so ziemlich jeder fällt immer wieder darauf rein. Selbst hier, wenn ich mich da an die Kommentare in diesem Unter bei entsprechenden Artikeln von vor ein paar Tagen erinnere.
Wir sind alle so einfach emotional zu manipulieren, es ist nur noch peinlich.
Dabei entdeckte sie eine Nadel in einem Schokoriegel und erstattete Anzeige. Später meldete sie sich erneut bei der Polizei: Ihr Kind habe eingeräumt, die Nadel selbst hineingesteckt zu haben, teilte das Polizeipräsidium am Mittwoch mit. Weil das Kind strafunmündig ist, wurde der Sachverhalt lediglich als Meldung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Ähh ja so oder so wäre das Kind unschuldig, weil die Mutter hat ja die Anzeige erstattet und nicht das Kind.
Hm, also ich bin ja Laie, aber das kommt mir zu einfach vor. Wenn man selbst die Straftat vortäuscht und jemand anders dann Anzeige macht, kann man doch nicht eifach fein raus sein.
Auf Wikipedia steht dazu:
Im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm setzt die Strafbarkeit nicht voraus, dass sich die Äußerung unmittelbar an die Behörde oder Stelle richtet. Es genügt, wenn die Behörde die Täuschung zufällig zur Kenntnis nimmt.[11]
Verwiesen wird da unter auf das Urteil OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 2 Ss 71/02, da drin steht
Die Polizei als zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle (§ 158 StPO) war hier zwar nicht unmittelbar Adressat des Täuschungsversuchs. Das war jedoch auch nicht erforderlich. Ausreichend ist, wenn die Polizei durch andere Personen - hier durch Postbedienstete - von dem Verdacht auf eine Straftat Kenntnis erlangt.
Bezahlwand…
“Überraschend”
Bin ich der einzige, den diese “Wendung” irgendwie überhaupt nicht überraschst?
PS: Ebenso werde ich nicht überrascht sein, wenn das Thema trotzdem immer wieder auftaucht, weil jeder die ursprüngliche Nachricht mitbekommen hat, aber niemand dies hier (oder es gar bewusst ignoriert…).
War die letzten Jahre doch auch schon so, dass es sich hauptsächlich um Aufmerksamkeitshascherei gehandelt hat.




